Vor Ankunft
TDAC vor Abflug einreichen, nicht erst an der Grenze.

Wer die Thailand Digital Arrival Card braucht, und warum sie kein Visum ersetzt.
TDAC jetzt startenTDAC vor Abflug einreichen, nicht erst an der Grenze.
Meldeformular bleibt getrennt von Visum und Aufenthaltstitel.
Jeder Reisepass braucht eine eigene TDAC.
Beim Amt kostenlos. Assistenz optional.
Für die meisten Einreisen nach Thailand ist die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) vor Ankunft einzureichen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie visumfrei einreisen, ein Visum besitzen oder mit Aufenthaltstitel reisen. Grundsätzlich betrifft die Pflicht:
Die TDAC ist seit Einführung des digitalen Systems die Standard-Anforderung an der thailändischen Grenze. Fristen, Ausnahmen und technische Details können sich ändern; maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der thailändischen Einwanderungsbehörde (Immigration). Diese Seite bietet Orientierung, ersetzt aber keine behördliche Auskunft.
Ausnahmen sind selten und können sich ändern. In der Praxis gelten folgende Orientierungspunkte; im Zweifel vor Reiseantritt die offiziellen Quellen prüfen:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall unter eine Ausnahme fällt, klären Sie das vor Abflug mit Ihrer Fluggesellschaft oder den thailändischen Behörden.
Die häufigste Verwechslung: Reisende glauben, die TDAC ersetze ein Visum oder berechtige zur Einreise. Das ist falsch. Die Thailand Digital Arrival Card ist ein Meldeformular, kein Einreisedokument im visumrechtlichen Sinne.
Staatsangehörige vieler europäischer Länder dürfen für touristische Kurzaufenthalte visumfrei nach Thailand einreisen, in der Regel bis zu 30 oder 60 Tagen, abhängig von der Staatsangehörigkeit und aktuellen Regelungen. Trotzdem ist die TDAC Pflicht. Sie benötigen also kein Visum, aber eine TDAC.
Reisende aus visumpflichtigen Staaten benötigen ein gültiges Visum (Sticker-Visum oder e-Visa) und die TDAC. Beides wird separat beantragt. Ein korrekt ausgefülltes TDAC-Formular ersetzt kein fehlendes Visum, und umgekehrt gilt ein Visum nicht als Ersatz für die TDAC.
Auch Inhaber eines Thailand Pass, eines Non-Immigrant-Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis reichen in der Regel vor jeder Einreise eine TDAC ein. Der Pass oder das Visum regelt Ihren Aufenthaltsstatus; die TDAC meldet Ihre Ankunft.
Die TDAC sollte vor Abflug nach Thailand eingereicht werden, nicht erst am Flughafen, im Flugzeug oder nach der Landung. Empfohlen wird in der Praxis:
Es gibt keine allgemein kommunizierte „Harte Frist" wie „mindestens 72 Stunden vorher", aber Grenzbeamte erwarten eine vorab eingereichte TDAC. Wer ohne Bestätigung ankommt, riskiert Verzögerungen, Nachfragen oder, im Extremfall, Probleme bei der Einreise. Planen Sie die Einreichung deshalb fest in Ihre Reisevorbereitung ein.
Umbuchungen kurz vor Abflug sind häufig. Prüfen Sie, ob Ihre bereits eingereichte TDAC noch zu Ihren aktuellen Reisedaten passt. Weicht die Flugnummer oder das Ankunftsdatum ab, sollten Sie die Angaben korrigieren oder, falls nötig, eine neue TDAC einreichen, damit QR-Code und Passkontrolle übereinstimmen.
Reisende, die Thailand nur transitieren (Ankunft und Weiterflug ohne Verlassen des Transitbereichs bzw. ohne Einreise ins Land), unterliegen ebenfalls in der Regel der TDAC-Pflicht, allerdings mit angepassten Angaben:
Wer Thailand tatsächlich betritt, auch nur für wenige Tage Zwischenstopp, benötigt eine vollständige TDAC mit echter Unterkunftsadresse. Rein internationale Transits ohne Passierschalter (Stay airside) können je nach Flughafen und Routing unterschiedlich gehandhabt werden. Im Zweifel TDAC einreichen: der Aufwand ist gering, fehlende Meldung kann teuer werden.
Wichtig: Transit ohne Visum setzt voraus, dass Sie für Ihr Weiterreiseziel visumrechtlich berechtigt sind. Die TDAC regelt das nicht.
Ein fester Bestandteil der TDAC ist die Gesundheitserklärung. Sie umfasst typischerweise:
Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben und führen im Extremfall zur Einreiseverweigerung. Die Gesundheitserklärung ist kein Ersatz für eine Reiseimpfberatung; informieren Sie sich separat beim Tropeninstitut oder Ihrem Hausarzt, welche Impfungen für Thailand empfohlen werden.
Reisende ab bestimmten Ländern mit Gelbfieber-Risiko müssen bei Einreise nach Thailand einen gültigen Gelbfieber-Impfnachweis (International Certificate of Vaccination) vorlegen. Betroffen sind in der Regel Reisende, die aus oder über solche Gebiete kommen, nicht typischerweise Reisende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, sofern sie nicht zuvor in einem Risikogebiet waren. Prüfen Sie die aktuelle WHO-Gelbfieber-Karte und thailändische Einreisebestimmungen vor Abreise.
Thailand kann bei Ausbrüchen oder besonderen Lagen zusätzliche Maßnahmen verlangen (z. B. Temperaturmessung, Tests). Diese sind von der TDAC getrennt und können kurzfristig angeordnet werden. Halten Sie sich an Bordmitteilungen Ihrer Fluggesellschaft und offizielle Hinweise der thailändischen Behörden.
Auch Babys und Kinder benötigen eine eigene TDAC, sofern sie einen eigenen Reisepass haben. Eltern füllen das Formular mit den Passdaten des Kindes aus; Name, Geburtsdatum und Passnummer müssen exakt stimmen. Es gibt keine Ausnahme der Altersgrenze: Ein Säugling mit Reisepass braucht eine TDAC wie ein Erwachsener.
Kinder, die im Elternpass eingetragen sind (where still permitted), sollten dennoch mit eigenen Meldedaten erfasst werden, sofern das System dies verlangt. Im Zweifel pro reisendem Pass eine TDAC.
Thailand setzt die digitale Ankunftskarte durch. Reisende ohne vorab eingereichte TDAC können an der Passkontrolle aufgefordert werden, das Formular nachzuholen, mit Wartezeit und Stress direkt nach dem langen Flug. In Einzelfällen kann die Einreise verweigert werden, wenn wesentliche Meldepflichten nicht erfüllt sind.
Unser Rat: Reichen Sie die TDAC rechtzeitig ein, kostenlos selbst oder mit Assistenz über tdacassist. Halten Sie den QR-Code griffbereit (Smartphone oder Ausdruck) und prüfen Sie, dass alle Angaben zu Pass und Reise passen.
Die thailändischen Behörden können Zeitfenster vorgeben (z. B. Einreichung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen vor Ankunft). Solche Fenster können sich ändern. Als praktische Faustregel für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum: Sobald Flug und erste Unterkunft feststehen, TDAC vorbereiten, nicht erst am Abreisetag. So bleibt Puffer für Umbuchungen, Passprobleme und technische Störungen.
Wer sehr früh bucht (Monate im Voraus), sollte kurz vor Abflug prüfen, ob Flugnummer und Hoteladresse noch stimmen. Eine TDAC mit veralteter Flugnummer kann an der Airline oder an der Grenze Nachfragen auslösen. Aktualisieren Sie lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Flugzeugbesatzungen, Diplomaten und bestimmte Amtsangehörige können unter speziellen Einreiseregeln stehen. Doppelstaater sollten den Pass verwenden, mit dem sie nach Thailand einreisen, und denselben Pass in der TDAC angeben. Weichen Pass und Ticket voneinander ab, klären Sie das vor Abflug mit der Airline. Im Zweifel gelten die aktuellen Hinweise der thailändischen Immigration, nicht Forenbeiträge oder ältere Blogartikel.
Viele Airlines weisen im Check-in-Prozess auf die TDAC hin. Manche verlangen einen Nachweis (Screenshot/QR), bevor sie das Boarding freigeben. Reiseveranstalter nehmen die TDAC zunehmend in ihre Pre-Trip-Checklisten auf. Das ändert nichts daran, dass die Amtsgebühr 0 € beträgt, und nichts daran, dass private Assistenz optional ist. Details zu Preisen: TDAC Kosten.
Wenn die Airline die Einreise verweigert, weil Unterlagen fehlen, hilft die beste TDAC nicht nachträglich am Gate. Reichen Sie deshalb vor Abflug ein und halten Sie Pass, Visum (falls nötig) und TDAC-QR bereit.
Solche Fehler wirken an der Grenze wie fehlende Unterlagen. Vermeiden Sie sie durch ruhige Dateneingabe und einen letzten Abgleich mit Pass und Ticket. Der Ablauf der Felder ist unter Was ist TDAC: Ablauf beschrieben.
Diese Seite dient der Orientierung für Reisende und ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft thailändischer Behörden. Einreisebestimmungen, Fristen und Ausnahmen können kurzfristig geändert werden. Prüfen Sie vor Abflug offizielle Quellen und die Hinweise Ihrer Airline. tdacassist ist privater Assistenzservice, kein Amt.
Ausführliche Erklärung der TDAC, Pflichtfelder und Antragsablauf auf Was ist die TDAC?. Transparente Kostenaufstellung unter TDAC Kosten (Amtsgebühr 0 €, Servicegebühr 19,99 €). Weitere Antworten: FAQ. Jetzt beantragen: TDAC-Formular.
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